Samstag, 24. Januar 2009
 
Protest gegen Arbeitslosen-Novelle PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Plattform f. kämpf. & demokr. Gewerkschaften / DAZ   
Donnerstag, 22. November 2007

In den kommenden Tagen soll der österreichische Nationalrat eine Novelle zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) beschließen. Obwohl in dieser Novelle einige Verbesserungen (etwa für freie DienstnehmerInnen) enthalten sind, stellt diese Novelle unterm Strich gesehen eine Verschlechterung dar.

In Zukunft sollen auch Menschen, die eine "zumutbare Arbeit" in einem Sozialökonomischen Betrieb oder einem "AMS-Partner" ablehnen, mit der Sperre von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bedroht werden.

In den 80-er Jahren war die Idee der "sozialökonomischen Betriebe" durchaus positiv, sie waren als Reintegrationsmaßnahmen für Menschen mit schwerwiegenden Problemen (Alkohol, Behinderung, Haftentlassene usw.) gedacht. Heute werden überwiegend Erwerbsarbeitslose, die normale Jobs machen könnten und machen wollen, für die es aber kaum Jobs gibt, in die SÖBs gedrängt.

Bei den sogenannten AMS-Partnern handelt es sich meist um Arbeitskräfteüberlasser - das sind Betriebe, die Erwerbsarbeitslose "leihweise", eben auch tageweise oder nur stundenweise einsetzen. Arbeitskräfteüberlasser fungieren oft als "Risikominimierung" für Betriebe, um MitarbeiterInnen zu stark reduzierten Arbeitsrechten (z. B. 14-tägige Kündigungsfrist durch den Arbeitsvermittler, tägliche Kündigungsmöglichkeit durch den Beschäftiger) zu beschäftigen.

In diesem Firmen haben die Menschen dann oft lange "Stehzeiten" in denen sie auf einen neuen "Einsatz" warten. Das Einkommen sinkt in der Zeit rapide ab, wenn sie nicht überhaupt wieder in die Arbeitslosigkeit zurückgedrängt werden.

Das AMS hat keinerlei direkten Einfluss mehr auf das, was in diesen privatwirtschaftlich geführten Firmen passiert. Auch das Führen aussagekräftiger Beschäftigungsstatistiken ist auf diese Weise dann nicht mehr möglich.

Nun soll die Nichtannahme von solchen Jobs mit Bezugssperre bedroht werden!

Diese Maßnahme schadet den Betroffenen und fördert allgemein Lohndumping!

In Zukunft soll das AMS vier, statt bisher zwei Wochen, das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zurückfordern können! Leider finden in der Regel viele erwerbsarbeitslose Menschen keine angemeldeten Jobs. Da die Unternehmen immer mehr Sozialkosten sparen wollen, wird viel Schwarzarbeit, Kurzzeitbeschäftigung oder Leasingjobs angeboten. Wer sich oder andere ernähren muss, ist leider oft zusätzlich auf Schwarzarbeit-Einkommen absolut angewiesen! Die Höhe der vorgesehenen Strafe widerspricht jeder Verhältnismäßigkeit!

Anstatt auf erwerbsarbeitlose Menschen loszugehen - und sie persönlich für ihre Erwerbslosigkeit verantwortlich zu machen - sind strengere Kontrollen und härtere Strafen für Schwarzunternehmer unbedingt notwendig!

Die Zeit drängt

Die Beschlußfassung steht kurz bevor. Am 27.11. ist die Novelle im Sozialausschuß des Nationalrats. Die Verabschiedung im Plenum ist für 6.12. geplant.

Am Dienstag 27.11.2007 um 14h30 wird daher das Bündnis gegen die ALVG-Novelle vor dem Parlament eine Protestaktion durchführen. Für diesen kreativen Protest werden u.a. noch "angekettete LohnsklavInnen" gesucht.

Eine Protestmailaktion an die inhaltlich zuständigen Abgeordneten gibt es unter: http://cms.gewerkschaftsplattform.org/alvg/protest/alvg.php

< zurück   weiter >